Schallschutznachweis für Neubau und Sanierung in NRW
DEGA-Schallschutzausweis
Bewohner erwarten in ihrer Wohnung einen angemessenen Schutz vor Geräuschen von außen und aus der Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit.
Der Schallschutz stellt daher ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Wohnung dar. Der aus Gründen des Gesundheitsschutzes bauaufsichtlich geforderte Schallschutz ist in der DIN 4109 [1] festgelegt. In Abschnitt 1 „Anwendungsbereich und Zweck“ der DIN 4109 heißt es dazu:
„In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann jedoch nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.“
Wärmeschutznachweis für Wohn und Nichtwohngebäude in NRW
Wärmeschutznachweis nach EnEV
Eine DIN gerechter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV gehört zu den erforderlichen Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz zusammen mit dem Bauantrag und den anderen bautechnischen Unterlagen bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben der EnEV für den Wärmeschutznachweises erfüllt. Wurde beispielsweise ein anderer Dämmstoff wie vorab geplant verwendet muss die Einhaltung der U-Werte auch weiterhin gewährleistet werden. Abschließend wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und dem Bauherrn ausgehändigt. Da das Erstellen des Wärmeschutznachweis als Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen ist, sollten erfahrene Bafa-Energieberater hinzugezogen werden, welche für die Ausstellung von Wärmeschutznachweisen für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude qualifiziert sind.

Die Ziele des baulichen Wärmeschutzes
- der Bereitstellung eines gesunden Wohnklimas für den Nutzer; darunter sind sowohl die Gewährleistung einer behaglichkeitsorientierten Temperaturverteilung im Raum. (also die Vermeidung von Schimmelpilzen an Oberflächen und damit auch in der Raumluft durch ausreichend hohe Innenoberflächentemperaturen der wärmeübertragenden Bauteile)
- dem Schutz der Baukonstruktion vor Feuchteschäden; darunter sind alle Gesichtspunkte des Schutzes gegen Wasser in flüssiger Form (also Schlagregen, Tauwasser im Bauteilinneren sowie auf der Oberfläche, Stauwasser etc.) zu subsumieren, die die Baukonstruktion schädigen und ihre wärmeschutztechnischen Eigenschaften und die raumklimatischen Eigenschaften verschlechtern können
- der Einsparung der Primärenergie, die für die ordnungsgemäße Nutzung eines Gebäudes erforderlich wird; damit soll sowohl die Reichweite – und somit auch die kostengünstige Verfügbarkeit – der aktuell nutzbaren, jedoch nicht regenerativen Primärenergieträger Öl, Gas und Kohle vergrößert als auch die Belastung der Atmosphäre mit Schadstoffen (hier primär Kohlendioxid [CO2] zur Verlangsamung des Treibhauseffekts) verringert werden.
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